PPWR: Der neue Maßstab für nachhaltige Verpackungen
Mehrweg – die Zukunft der Verpackung
Die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) markiert einen Wendepunkt für die europäische Wirtschaft. Ihr Ziel ist klar: weniger Verpackungsabfall, mehr Wiederverwendung, echte Kreislaufwirtschaft.
Mehrweg ist kein kurzfristiger Trend, sondern die Antwort auf die Herausforderungen der PPWR. Mehrwegbehälter sind langlebig und robust, werden über viele Zyklen hinweg genutzt, sparen Ressourcen und CO₂ im Vergleich zu Einweg und lassen sich am Ende ihres Lebenszyklus vollständig recyceln. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag zur Abfallvermeidung und zur Kreislaufwirtschaft.
bekuplast setzt bereits seit vielen Jahren konsequent auf nachhaltige Lösungen und ist damit optimal auf die Anforderungen der PPWR vorbereitet.
Was ist die PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine EU‑Verordnung ((EU) 2025/40), die die bisherige Verpackungsrichtlinie ablöst. Die PPWR gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und schafft einheitliche, verbindliche Regeln für Verpackungen.
Der Fokus liegt auf:
• Reduzierung von Verpackungsabfällen
• Förderung von Mehrweg- und Wiederverwendungssystemen
• Recyclingfähigkeit von Verpackungen
• Erhöhter Einsatz von Recyclingmaterialien
• Stärkung der Kreislaufwirtschaft
Für Unternehmen bedeutet das: Verpackungen müssen neu gedacht werden – langlebig, wiederverwendbar und zirkulär. Mehrwegverpackungen werden damit vom „Nice-to-have“ zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.
Warum sich Unternehmen frühzeitig mit der PPWR befassen sollten
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) wird die Anforderungen an Verpackungen in Europa grundlegend verändern. Bis 2030 müssen zum Beispiel mindestens 40 % der eingesetzten Transportverpackungen im B2B-Bereich wiederverwendbar sein und in einem Re‑Use‑System zirkulieren. Auch wenn Übergangsfristen gelten, ist bereits heute absehbar, dass Mehrweg, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit künftig verbindlich werden. Unternehmen, die sich frühzeitig mit der PPWR auseinandersetzen, schaffen sich wertvolle Planungssicherheit und vermeiden späteren Zeit‑, Kosten‑ und Anpassungsdruck.
Mehrwegtransportverpackungen sind dabei ein zentraler Baustein der PPWR – zugleich aber keine Lösung von der Stange. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit erfahrenen Herstellern wie bekuplast ermöglicht es, Mehrwegkonzepte gezielt auf die eigenen Anwendungen und Prozesse abzustimmen und schrittweise umzusetzen. So entstehen Lösungen, die nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch wirtschaftlich und nachhaltig funktionieren.
Unternehmen, die jetzt handeln, nutzen die PPWR nicht nur zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern als Chance, Einwegverpackungen zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie langfristig zu stärken.
Alle wichtigen Informationen zur PPWR kompakt zum Download.
bekuplast – Ihr Partner für PPWR konforme Mehrweglösungen
Mehrweg ist für uns kein Trend, sondern Teil unserer DNA: Bereits seit 1985 entwickeln und produzieren wir Mehrwegtransportverpackungen. Mit unseren Behältern, Trays und Paletten bieten wir zukunftsfähige Lösungen, die nicht nur den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch ökonomische und ökologische Vorteile vereinen.
Unsere Mehrwegtransportverpackungen erfüllen schon heute zentrale Anforderungen der Verordnung.
Unsere Transportlösungen kommen mehrfach zum Einsatz. Durch ihre Wiederverwendung reduzieren sie den Bedarf an Einwegverpackungen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Schonung wertvoller Ressourcen.
Unsere Mehrwegverpackungen sind für eine lange Lebensdauer und den mehrfachen Einsatz ausgelegt. Durch Wiederverwendung, Reinigung und Rücknahme wird Recycling auf das notwendige Minimum reduziert.
Zur Ressourcenschonung verwenden wir hochwertige Recyclingmaterialien wie unser speziell entwickeltes bekuplast‑Qualitäts‑Compound (BQC). Für Lebensmittelbehälter kommen ausschließlich Mahlgüter aus geschlossenen Kreisläufen lebensmittelechter Behälter zum Einsatz.
Ausschussware wird von unserem Partner aufbereitet und recycelt und anschließend für den erneuten Einsatz bereitgestellt. So minimieren wir Abfälle und sorgen dafür, dass wertvolle Materialien wiederverwertet werden.
Unsere Behälter lassen sich individuell mit RFID, Barcodes oder QR‑Codes kennzeichnen und ermöglichen damit eine Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette.
Wir nehmen Altbehälter unserer Kunden zurück, recyceln sie fachgerecht und führen das Material erneut dem Produktionsprozess zu.
EU-Konformitätserklärungen gemäß PPWR
Um Sie bei der Erfüllung der Anforderungen der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) zu unterstützen, stellen wir die für unsere Standardprodukte verfügbaren EU-Konformitätserklärungen zum Download bereit. Sollten einzelne Dokumente noch nicht verfügbar sein, werden diese schrittweise ergänzt. Wenn Sie ein bestimmtes Dokument nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne.
Eine EU-Konformitätserklärung gemäß PPWR kann nicht automatisch für jedes Produkt ausgestellt werden. Welche Unterlagen erforderlich sind und wer diese erstellen bzw. bereitstellen muss, hängt vom jeweiligen Anwendungsfall sowie von den Rollen der beteiligten Unternehmen innerhalb der Lieferkette ab.
bekuplast kann daher nicht in jedem Fall eine EU-Konformitätserklärung gemäß PPWR ausstellen. Je nach Situation stellen wir die verfügbaren Nachweise und Informationen bereit. Jede Anfrage wird individuell geprüft. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen:
- wer für die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung gemäß PPWR verantwortlich ist,
- welche Informationen und Nachweise erforderlich sind,
- welche Dokumente von bekuplast bereitgestellt werden können.
Insbesondere in folgenden Fällen kann bekuplast keine EU-Konformitätserklärung gemäß PPWR ausstellen (die Aufzählung ist nicht abschließend):
- Das Produkt wurde bereits vor dem 12.08.2026 erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt und unterliegt daher nicht den entsprechenden Anforderungen zur EU-Konformitätserklärung gemäß PPWR.
- bekuplast ist gemäß PPWR nicht der verantwortliche Erzeuger. Die Verantwortung für die PPWR-Konformität liegt in diesem Fall bei einem anderen Unternehmen.
- Das Produkt wird unter dem Namen, der Marke oder dem Design des Kunden in Verkehr gebracht.
- Nach Prüfung des konkreten Anwendungsfalls fällt das Produkt nicht in den Anwendungsbereich der PPWR.
Bitte teilen Sie uns bereits bei Ihrer Anfrage oder Bestellung mit, falls Sie Informationen im Zusammenhang mit den Anforderungen der PPWR benötigen. So können wir frühzeitig prüfen, welche Informationen für Ihren Anwendungsfall relevant sind.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der PPWR-Anforderungen und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Konformitätserklärungen und weitere Dokumente zentral im Downloadbereich.
Ihr Ansprechpartner zum Thema PPWR
Sie haben Fragen zur PPWR oder möchten wissen, wie Sie Ihre Verpackungsprozesse zukunftssicher gestalten können? Wir beraten Sie gerne persönlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Verpackungslösungen – PPWR‑konform, nachhaltig und wirtschaftlich.
Jan Sünneker
CRM Manager
Nina Zwafink
Nachhaltigkeitsmanagerin
n.zwafink@bekuplast.com
+49 5944 9333-88
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